AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wannemacher Software Service GmbH
1) Allgemeines
Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für unsere gesamten Lieferungen und Leistungen sowie Angebote und Verkauf. Mit der Entgegennahme unserer Ware sowie unseren Leistungen werden diese vom Kunden anerkannt.
Im Folgenden gilt:
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§14 I BGB).
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
2) Lieferung und Leistung, Versand und Gefahrübergang
Vertragsbestandteil sind neben diesen AGB ferner Lizenzbedingungen der Hersteller, sofern den entsprechenden Produkten, insbesondere Software beiliegend. Mit Empfang solcher Produkte erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an. Fehler bei Softwareprogrammen in allen Anwendungsgebieten können nicht ausgeschlossen werden. Die Wannemacher Software Service GmbH übernimmt deshalb grundsätzlich eine Sachmangelhaftung für
Softwareprogramme nur insoweit diese im Sinne der Programmbeschreibung brauchbar sind.
Die Nutzung, Installation sowie Programmfunktion (=Ergebnisse) liegen in der Verantwortung des Käufers.
Die von der Wannemacher Software Service GmbH angegebenen Termine und Fristen für Lieferung gelten als nur annähernd vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit dem Ausstellungsdatum der Bestätigung und ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Lager / Werk verlassen hat oder bei Versand der Ware Versandbereit gemeldet ist.
Sollte die Wannemacher Software Service GmbH in Lieferverzug kommen und hat eine ihr vom Käufer schriftlich zu setzende angemessene Nachfrist ungenutzt verstreichen lassen, so hat der Käufer das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen die der Wannemacher Software Service GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Dazu zählen Streiks, höhere Gewalt, Betriebsstörungen etc, gleich ob im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder einem Unterlieferanten eingetreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinerlei Verzugsschaden oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages verlangen.
Nur bei Rechtsgeschäften mit Unternehmern (Käufer ist nicht Verbraucher gem. § 13 BGB) gehen alle Gefahren auf den Käufer über sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume der Wannemacher Software Service GmbH verlassen hat. Die Wannemacher Software Service GmbH versichert die Ware jedoch auf Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich begehrt.
3) Zahlungsbedingungen
Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit evt. Gegenansprüchen des Käufers, insbesondere Ansprüchen aus Sachmangelhaftung, ist nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nicht bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern, soweit die Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis entstammen.
Sollte der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen oder seine Zahlungen einstellen oder eine Bank einen von ihm ausgestellten Scheck (Lastschrift) nicht einlösen kann die Wannemacher Software Service GmbH sofort vom Liefervertrag ohne eine besondere vorherige Ankündigung zurücktreten. In diesem Fall werden sämtliche Forderungen der Wannemacher Software Service GmbH gegenüber dem Käufer sofort in
einem Betrag fällig.
Der Wannemacher Software Service GmbH steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Kunden von jeder weiteren Belieferung auszuschließen. Dem im Verzug befindlichen Kunden werden Zinsen in Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen berechnet, des weiteren trägt der Käufer sämtliche Beitreibungs-, Gerichts- und Vollstreckungskosten.
Die Wannemacher Software Service GmbH ist berechtigt ihre Forderungen abzutreten.
4) Eigentumsvorbehalt
Der Käufer ist berechtigt die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu verkaufen solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Sicherheitsübereignungen und Verpfändungen sind unzulässig. Bei Zahlungsverzug – insbesondere bei Nichteinlösung von Schecks und Lastschriften – ist die Wannemacher Software Service GmbH ohne Vorliegen entsprechender Titel oder Ermächtigungen des Eigentumsvorbehaltes ermächtigt die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransports trägt der Käufer in voller Höhe. Sollte ein Scheck oder eine Lastschrift nicht eingelöst werden so verpflichtet sich der Käufer, auf Anforderung der Wannemacher Software Service GmbH die erhaltene Ware im verbleibenden Umfang auf eigene Kosten und Gefahr an die Wannemacher Software Service GmbH zurückzusenden.
Der Käufer ist verpflichtet die Vorbehaltsware ordnungsgemäß zu lagern und auf seine Kosten entsprechend der betriebsüblichen Handhabung beim Käufer gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasser und sonstige Schäden zu versichern. Die Versicherungsansprüche gelten in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware als an die Wannemacher Software Service GmbH abgetreten.
5) Sachmangelhaftung
Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen von Wannemacher Software Service GmbH vom Käufer nicht befolgt, sowie Änderungen an den Waren vorgenommen (Reparaturversuche), oder Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet die nicht Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Sachmangelhaftung. Diese Haftung erlischt ebenso durch unsachgemäßen Gebrauch, grobfahrlässiges oder vorsätzlich
schädigendes Verhalten durch den Käufer oder von ihm beauftragten Dritten. Verkauft der Käufer die von der Wannemacher Software Service GmbH gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt wegen der damit verbundenen Sachmangelhaftungsansprüche auf die Wannemacher Software Service GmbH zu verweisen. Die Kaufleute betreffenden Bestimmungen der §§ 377 sowie 378 HGB bleiben unberührt. Die Haftung beschränkt sich ausschließlich auf den Austausch oder Reparatur des beschädigten Liefergegenstandes. Sollte im Rahmen der Reparatur durch die Wannemacher Software Service GmbH auf dem zu reparierenden Gerät befindliche Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Die Haftung wird, soweit nicht eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Wannemacher Software Service GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Wannemacher Software Service GmbH beruhen, insgesamt auf vorsätzliche und grobfahrlässige Handlungen beschränkt. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruchs nicht, es sei denn die Berechtigung wurde von der Wannemacher Software Service GmbH schriftlich anerkannt und rechtskräftig festgestellt.
6) Anwendbares Recht
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Nürnberg, soweit diese Vereinbarung gesetzlich möglich ist. Für den Abschluss des Vertrages sowie die Vertragsbeziehung zwischen dem Käufer und der Wannemacher Software Service GmbH gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge betreffend des internationalen Warenverkaufes von April 1980 ist ausgeschlossen. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Wannemacher Software Service GmbH rechtlich unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen erhalten. Im Fall der Rechtsunwirksamkeit vereinbaren die Vertragspartner die Regelung als gültig anzusehen, die der rechtsunwirksamen Regelung in rechtswirksamer Weise unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten am ehesten entspricht.
7) Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Das Widerrufsrecht besteht ebenfalls nicht für nach Ihren Angaben konfigurierte Komplettsysteme, sofern nicht lediglich vorgefertigte Serienbauteile zusammengefügt wurden, die ohne Beeinträchtigung der Substanz mit geringem Aufwand wieder getrennt werden können und bei von Ihnen entsiegelter Software.